4.1 Für die Lange Nacht der Museen Berlin sind die Online-Tickets personalisiert, d.h. Zutritt zur Veranstaltung kann nur verlangen, wer Inhaber*in des Besuchsrechts ist.. Ihr*sein Name ist Bestandteil des Online-Tickets. Sie verpflichten sich, das/die Online-Ticket(s) ausschließlich zum privaten Gebrauch zu erwerben und zu nutzen. Es gilt Ziffer 3.1. Der von Ihnen bei der Registrierung angegebene Vor- und Nachname wird automatisch auf dem Online-Ticket vermerkt. Sofern die Möglichkeit besteht, mehrere personalisierte Online-Tickets zu erwerben, werden Sie im Bestellvorgang aufgefordert und sind Sie dazu verpflichtet, sofort beim Kauf wahrheitsgemäß den/die Vor- und Nachnamen sowie die E-Mail-Adresse(n) der weiteren Person(en) anzugeben, für die die personalisierten Tickets ausgestellt werden sollen. Das Rechtsgeschäft steht und fällt mit der fristgerechten sofortigen und wahrheitsgemäßen Angabe der unterschiedlichen Namen der Ticketinhaber*innen beim Kauf, da die Tickets sofort im Anschluss auf die im Kaufvorgang von Ihnen angegebenen Namen ausgestellt werden („relative Fixschuld“). Ein Verstoß gegen die Pflicht zur Angabe unterschiedlicher Namen führt bei Kulturprojekte Berlin zu einem erheblichen Mehraufwand durch spätere Umpersonalisierungs-Anfragen sowie zu Konflikten bei der Einlasskontrolle. Für den Fall der mehrfachen Nennung desselben Namens beim Kauf entgegen der vorgenannten Bestimmung, behält sich Kulturprojekte Berlin aus den genannten Gründen das Recht vor, sofort vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass es einer Fristsetzung bedarf (§ 323 Abs. 2 Nr. 2 BGB). Ferner werden Sie dazu aufgefordert, zu bestätigen, dass Sie berechtigt sind, im Namen von Dritten das Ticket bzw. die Tickets zu personalisieren. In diesen Fällen kommt der Vertrag ausschließlich zwischen Ihnen und Kulturprojekte Berlin zustande. Die von Ihnen benannten weiteren Personen werden durch diesen Vertrag lediglich begünstigt und erhalten ein eigenes Recht zum Besuch der Veranstaltung (§§ 328 ff. BGB).
4.2 Eine Berechtigung zum Besuch der Veranstaltung besteht nur auf der Grundlage des Vertrags, den Sie mit Kulturprojekte Berlin geschlossen haben (Ziffer 2.1). Zudem muss Ihr Name auf dem Online-Ticket vermerkt sein. Aufgrund des zwischen Ihnen und Kulturprojekte Berlin geschlossenen Vertrags sind Dritte, für die Sie ein personalisiertes Online-Ticket erworben haben, ebenfalls zum Besuch der Veranstaltung berechtigt. Der Name dieser*dieses Dritten muss auf ihrem*seinem Ticket vermerkt sein. Eine Berechtigung zum Besuch der Veranstaltung besteht außerdem bei Personen, die nach Ziffer 4.4 in den Vertrag mit Kulturprojekte Berlin eingetreten sind. Der Name dieser Person muss auf Ihrem Ticket vermerkt sein. Voraussetzung für den Besuch der Veranstaltung ist ferner, dass Sie bzw. die Person, für die Sie Online-Tickets bestellt haben oder die nach Ziffer 4.4 in den Vertrag mit Kulturprojekte Berlin eingetreten ist, sich bei der Einlasskontrolle auf Verlangen mit ihrem*seinem gültigen Pass, Personalausweis oder Führerschein ausweist. Aus dem Vertrag ergibt sich keinerlei Berechtigung für den Besuch eines bestimmten Museums zu einem bestimmten Zeitpunkt im Veranstaltungszeitraum. Kulturprojekte Berlin weist darauf hin, dass es jederzeit bspw. aufgrund hoher Auslastung zu Einschränkungen kommen kann. Kulturprojekte Berlin verweist auf die Möglichkeit, andere teilnehmende Museen und Orte zu besuchen bzw. den Besuch im gewünschten Museum zu einem späteren Zeitpunkt vorzunehmen.
4.3 Kulturprojekte Berlin ist nicht verpflichtet, bei der Einlasskontrolle die Vorlage der genannten Dokumente zu verlangen, um so die Berechtigung der*des Ticketinhaberin*Ticketinhabers zu prüfen. Kulturprojekte Berlin wird auch dann dem*der Vertragspartner*in gegenüber von ihrer*seiner Leistungspflicht frei, wenn sich eine andere Person unter Vorlage des Online-Tickets Zugang zur Veranstaltung verschafft. Pro Online-Ticket ist nur eine Person zum Besuch der Veranstaltung berechtigt.
4.4 Sie können Ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag mit Kulturprojekte Berlin (und damit auch das Recht, Zutritt zur Veranstaltung zu verlangen) nur dadurch auf eine*n Dritte*n übertragen, dass der*die Dritte unter Übernahme sämtlicher Rechte und Pflichten an Ihrer Stelle in den Vertrag mit Kulturprojekte Berlin eintritt. Dieser Eintritt setzt die Zustimmung von Kulturprojekte Berlin voraus, die hiermit unter den in Ziffer 4.5 genannten Einschränkungen vorab erteilt wird.
4.5 Aus Gründen der Fairness, zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets zu überhöhten Preisen und um eine damit verbundene Rufschädigung von Kulturprojekte Berlin zu vermeiden, wird die Zustimmung von Kulturprojekte Berlin zum Eintritt einer*eines Dritten in den Veranstaltervertrag gemäß Ziffer 4.4 in den folgenden Fällen nicht erteilt:
a) bei einer Weitergabe oder Veräußerung von Online-Tickets oder dem Erwerb von Online-Tickets für eine*n Dritte*n, wenn dies im Rahmen einer gewerblichen oder kommerziellen Tätigkeit erfolgt, ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von Kulturprojekte Berlin,
b) bei einer Veräußerung von Online-Tickets im Rahmen von Kulturprojekte Berlin nicht autorisierten Internetplattformen
c) bei einer Veräußerung von Online-Tickets zu einem Preis, der den Ticketkaufpreis zuzüglich Unkosten, die der*dem Verkäufer*in sonst aufgrund des Erwerbs oder der Weiterveräußerung des Tickets entstanden sind, übersteigt,
d) bei einer Veräußerung von Online-Tickets, um Gewinn zu erzielen oder einem Erwerb der Online-Tickets im Namen einer*eines Dritten, um mit der Vermittlungstätigkeit Gewinn zu erzielen,
e) bei einer Weitergabe und/oder Veräußerung von Online-Tickets zu Zwecken der Werbung oder Vermarktung, als Bonus, Werbegeschenk oder Gewinn oder als Teil eines von Kulturprojekte Berlin nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets, oder
f) bei einer Veräußerung von Online-Tickets ohne Hinweis auf diese AGB, insbesondere Ziffer 4.4 und diese Ziffer 4.5.
In diesen Fällen ist sowohl das Angebot als auch eine Weitergabe und/oder Weiterveräußerung von Online-Tickets untersagt. Ein Verkauf von Online-Tickets vor dem Veranstaltungsort ist ausnahmslos untersagt.
4.6 Für jeden Fall einer schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die in Ziffer 4.5 enthaltenen Verbote, einschließlich des Verbots, in den in Ziffer 4.5 genannten Fällen Online-Tickets anzubieten, ist Kulturprojekte Berlin darüber hinaus berechtigt, von Ihnen die Zahlung einer Vertragsstrafe zu verlangen. Die Höhe der Vertragsstrafe kann Kulturprojekte Berlin nach billigem Ermessen festsetzen und sie kann im Streitfall von einem Gericht überprüft werden. Die Höhe der Vertragsstrafe richtet sich im Regelfall nach dem aktuellen Angebots- bzw. Weiterveräußerungspreis, mindestens jedoch nach dem Ticketkaufpreis der entgegen Ziffer 4.5 angebotenen oder weitergegebenen Tickets. Die Vertragsstrafe beträgt insgesamt maximal 4.000,00 Euro. Weitergehende Schadensersatzansprüche bzw. Vertragsstrafeforderungen wegen sonstiger Verstöße gegen diese AGB bleiben unberührt. Eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf einen Schadensersatzanspruch angerechnet.